Einspruch an den Präfekten

Verfahren zur Einreichung des Einspruchs

Der Täter oder die andere Person, die zur Zahlung der Strafe verpflichtet ist, kann innerhalb von 60 Tagen nach dem Streit oder der Benachrichtigung über die Geldstrafe an Präfekten von Pisa Einspruch einlegen.

Einspruch  kann eingereicht werden:

Direkt an den Präfekten (hier die Kontaktdaten) per Einschreiben mit Rückschein. Der Präfekt wird Einspruch an die Provinz Pisa zusammen mit den Unterlagen, die Unterlagen beigefügt sind, übermitteln. Das zuständige Amt wird dem Präfekten alle technischen Elemente übermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob Einspruch begründet ist oder nicht.

Durch die Sanktionsstelle der Provinz Pisa per Einschreiben a/r,  Zertifizierter E-Mail (PEC) oder gewöhnliche E-Mail (hier die Kontaktdaten).

Bei der Formulierung des Einspruchs kann der Nutzer auch eine persönliche Anhörung an Präfekten beantragen.

HINWEIS

• Der Einspruch an den Präfekten, die nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung über die Geldstrafe gerichtet wird, wird für unzulässig erklärt.

• Wenn die Zahlung der Strafe bereits auf einen reduzierten Betrag erfolgt ist, ist Einspruch an Präfekt nicht möglich. Die Zahlung beinhaltet die Annahme der Geldbuße und ist daher eine Alternative zur Einreichung des Einspruchs.

• Wenn eine Nebensanktion vorgesehen ist (in der Regel Aussetzung der Lizenz ), kann gegen diese Sanktion nicht allein Einspruch eingelegt werden, sondern der Bericht insgesamt muss angefochten werden.

Weitere Informationen auf der Website der Präfektur Pisa.

Was der Präfekt entscheiden kann

Der Präfekt prüft Einspruch und die beigefügten Dokumente und bewertet auch die von dem Befehl, zu dem die Kontrollstelle gehört, erlassenen Handlungen. Nach Rücksprache mit jeder interessierten Person, die die Anhörung beantragt hat, entscheidet sie.

Der Präfekt kann:

Einspruch unzulässig erklären, wenn sie nach Ablauf der Frist eingereicht wird.

Der Einspruch annehmen, wenn er der Auffassung ist, dass die der Sanktion zugrunde liegende Feststellung unbegründet ist. In diesem Fall erlässt der Präfekt einen mit Gründen versehenen Entlassungsbeschluss und teilt dies dem Kommando, dem die Kontrollstelle angehört, mit, das wiederum die Antragsteller informiert.

Lehnen Sie Einspruch ab, wenn die Sanktion für begründet und richtig hält. In diesem Fall erlässt der Präfekt eine mit Gründen versehene Anordnung, die den Kläger dazu zwingt, einen bestimmten Betrag zu zahlen, mindestens das Doppelte des Minimums für jeden einzelnen Verstoß und einschließlich der Zahlung der Kosten. Die Zahlung des Betrags muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Bestellung erfolgen.

HINWEIS

• Die Verordnung des Präfekten  muss erlassen werden:

  1. innerhalb von 180 Tagen, wenn Einspruch direkt beim Präfekten eingereicht wird;
  2. innerhalb von 210 Tagen, wenn Einspruch durch die Kontrollstelle weitergeleitet wird.

 

Nach diesen Fristen, ohne die Entscheidung des Präfekten, wird Einspruch automatisch genehmigt.

• Die Zustellung der Verordnung muss dem Antragsteller innerhalb von 150 Tagen nach ihrer Erteilung mitgeteilt werden.

• Gegen vom Präfekten erlassenen Zahlungsbefehl kann der Bürger innerhalb von 30 Tagen nach des Einspruchs an den Friedensrichter appellieren.

 

SIEHE AUCH:

Formular  für Einspruch an den Präfekten von Pisa

Einspruch an den Friedensrichter

Antrag auf Entlastung

 

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